Vom Vorstand des Vereins Lebenshilfe ist ein Kuratorium berufen worden.
Das Kuratorium ist für alle grundsätzlichen Angelegenheiten und die Anlage des Stiftungsvermögens zuständig. Außerdem überwacht es die Geschäftsführung des Stiftungsvorstands.
Der Stiftungsvorstand vollzieht die Beschlüsse des Kuratoriums, führt die Geschäfte der Stiftung und ist somit auch für die Vergabe der Erträge aus dem Stiftungsvermögen zuständig.
Wenn Sie als Sponsor oder Spender die Stiftung Lebenshilfe unterstützen, hat das gegenüber allgemeinen Spenden für Sie einige Vorteile.
Wir informieren Sie gerne.
Spendenkonto der Stiftung
Institut: VR-Bank Westmünsterland
IBAN: DE50 4286 1387 0035 1687 00
BIC: GENODEM1BOB