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Hinweisgeberschutzgesetz

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Eine der größten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Hinweisgeberschutzgesetzes in Unternehmen ist die negative Konnotation, die häufig beim Thema „Whistleblowing“ mitschwingt. Der Begriff steht im Zusammenhang mit Geheimnisverrat und wird damit sehr einseitig interpretiert. Verkannt wird dabei, dass es nicht generell schlecht ist, wenn Geheimnisse aufgedeckt werden – insbesondere, wenn diese Gesetzesverstöße beinhalten. Durch das Aufdecken von Gesetzesverstößen in Unternehmen werden unternehmensinterne Hinweisgeber zu einem Frühwarnsystem. Das ermöglicht, gemeldete Probleme zu lösen statt eines Tages ohne Vorankündigung als Skandal in den Schlagzeilen zu landen.

Mitarbeiter müssen sich bei der Beobachtung von Gesetzesverstößen entscheiden, ob sie diese melden oder nicht. Je nach Machtverhältnissen und Unternehmenskultur resultierte eine solche Meldung in persönlichen Nachteilen, Ausgrenzung oder Kündigung. Das führte dazu, dass die persönlichen Risiken eines Hinweisgebers zu einer häufig unüberwindbaren Hürde wurde.

Um genau dieses Zögern zu verhindern, hat die EU beschlossen, Hinweisgeber mit einem HinschG in Zukunft besser zu schützen. Jemand, der einen Missstand im Unternehmen aufdeckt, darf keine Benachteiligung fürchten oder gar um seinen Job oder seine Zukunft bangen müssen.

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