01. Apr 2021
Impfangebot für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales informiert darüber, dass pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 4 oder 5 eine Impfmöglichkeit erhalten können. Ebenfalls können in diesem Zusammenhang bis zu zwei Kontaktpersonen mitgeimpft werden.
Bitte nehmen Sie für dieses Impfangebot Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf.