Beratungsstelle

Menschen mit geistiger Behinderung haben gesetzlich festgelegte Rechte, die den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile betreffen und ihre medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation regeln und ihnen ein Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Allerdings ist es für sie und ihre Angehörigen oft nicht leicht, ihre Erwartungen und Rechte zu klären und ihre Ansprüche durchzusetzen.


Die Beratungsstelle bietet an:


  • Erstinformation und Hilfen für Familien mit Kindern mit geistiger Behinderung
  • Aufklärung über die Rechte und Ansprüche von Menschen mit geistigen Behinderungen und deren Angehörigen
  • Beratung bei der Finanzierung von Leistungen und Hilfen
  • Hilfe im Umgang mit Behörden und bei sozial- und versorgungsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörigen in schwierigen Lebenssituationen
  • Vermittlung von Kurzzeiteinrichtungen, Urlaubsangeboten, etc.
  • Hilfe bei pädagogischen Fragestellungen

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an:



Tobias Meyer

Leitung Beratungsstelle


Kontakt:

Tel.: 02861 92451-18

meyer@lebenshilfe-borken.de

 
 

Aktuell:

Neue Hartz-IV-Regelung benachteiligt Menschen mit einer Behinderung, die noch bei ihren Eltern leben.


Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe schreibt an den Vermittlungsasschuss.


Weitere Informationen unter folgenden Links:

 
 

Aktuell:

Erleichterung durch neue Heilmittel-Richtlinie zum

1. Juli 2011

 
 
 
 

© 2010 Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Borken und Umgebung e.V. - Mozartstr. 31, 46325 Borken - E-Mail: verwaltung@lebenshilfe-borken.de